Energieförderprogramm – Einreichung von Gesuchen

18. April 2024

Das Reglement zum Energieförderprogramm der Gemeinde Mörschwil hat Rechtsgültigkeit erlangt und ist per 1. April 2024 in Kraft getreten. Damit sollen die Energieeffizienz und die Produktion von erneuerbaren Energien in der Gemeinde Mörschwil weiter erhöht werden.


Was wird unterstützt?

Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Gemeinde Mörschwil profitieren neu von folgenden Förderangeboten:

  • Wärmedämmung
  • Fensterersatz
  • Holzfeuerungen
  • Ersatz von Elektroboilern
  • Batteriespeicher für Solarstromanlagen
  • Ladeinfrastruktur

Ausserdem können Aktionen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel energieeffiziente Haushaltsgeräte, Leuchtmittel oder E-Mobilität, oder besondere Vorhaben mit besonderer Innovationskraft aus dem Energieförderprogramm finanziell unterstützt werden. Der Gemeinderat Mörschwil legt die Aktion und den Beitrag fest.

Wir bitten um Berücksichtigung, dass Photovoltaikanlagen nicht finanziell unterstützt werden. Die Anlagen werden vom Bund mit einer Einmalvergütung gefördert.

Ausführlichere Informationen können den Vollzugsvorschriften entnommen werden. Sie sind zusammen mit dem Reglement nachstehend abrufbar.

 

Wer profitiert vom Förderprogramm?

Es sind natürliche und juristische Personen förderberechtigt. Öffentliche Körperschaften sind von der kommunalen Energieförderung ausgeschlossen.

 

Wie kann ein Gesuch gestellt werden?

Die Gemeinde Mörschwil hat die Energieagentur St. Gallen GmbH mit der Umsetzung des Förderprogrammes beauftragt. Der Antrag um Förderbeiträge ist vor Beginn der Arbeiten über das e-Förderportal einzureichen und kann online ausgefüllt werden:

https://efoerderportal.sg.ch/

Die vollständigen Gesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt, solange die entsprechenden Mittel vorhanden sind.

Im Budget 2024 sind Fr. 70'000.– für Fördergelder vorgesehen. Diese wurden an der Bürgerversammlung vom 25. März 2024 von der Bürgerschaft bewilligt.

Bei Fragen zum Energieförderprogramm hilft die Energieagentur St. Gallen gerne weiter.

Zugehörige Objekte

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Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm Download 1 Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm