Schutz vor PassivrauchenVorschriften zum Schutz vor Passivrauchen gelten ab 1. Juli 2010.Der Bund hat im Herbst 2008 mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und der dazugehörenden eidgenössischen Verordnung Minimalvorschriften erlassen, welche am 1. Mai 2010 in Kraft getreten sind. Die Bevölkerung des Kantons St. Gallen hat im September 2009 mit 59 Prozent der Stimmenden die Gesetzesinitiative „Schutz vor Passivrauchen für alle“ angenommen. Diese Initiative ist gegenüber dem Bundesrecht strenger. Ab 1. Juli 2010 dürfen im Kanton St. Gallen keine Raucherlokale mehr geführt werden. Das Rauchverbot gilt für allgemein zugängliche, geschlossene Räume. Zu diesen gehören:
Der Gemeinderat hat alle Gastwirtschaftsbetriebe im April 2010 über die neuen Vorschriften informiert. In Mörschwil präsentiert sich die Situation wie folgt: Restaurant Ochsen: rauchfrei Restaurant Adler: rauchfrei Besenbeiz Studach: rauchfrei Eberle’s Ranch: rauchfrei Restaurant Krone: rauchfrei, separates Rauchzimmer im Freien (Agi’s Raucherstadl) Restaurant Löwen: rauchfrei mit Ausnahme der gedeckten Terrasse Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton werden ab 1. Juli 2010 in Mörschwil die Gastwirtschaftsbetriebe (ausser die Restaurants Krone und Löwen, welche über bewilligte Rauchzimmer verfügen) vollständig rauchfrei sein. Bei Missachtung der Verordnung über den Schutz vor Passivrauchen sieht diese Bussen bis zu Fr. 1‘000.-- vor. Wird eine Person beim Rauchen in allgemein zugänglichen geschlossenen Räumen angehalten, kann auf der Stelle eine Busse von Fr. 100.-- erhoben werden. Datum der Neuigkeit 8. Juli 2010
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