Das Militärwesen der Gemeinde Mörschwil ist die erste Anlauf- und Informationsstelle in der Gemeinde für alle militärischen Angelegenheiten.

Militärdienstpflichtige sind von der Ersterfassung bis zur Entlassung militärisch meldepflichtig. Das heisst Adressänderungen innerhalb der Gemeinde oder Wegzüge in eine andere Gemeinde müssen innert 14 Tagen der Gemeinde gemeldet werden. Das Dienstbüchlein ist dabei vorzuweisen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

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