GastwirtschaftswesenGastgewerbliche Tätigkeiten (soweit sie gewerbsmässig ausgeübt werden) sowie der Kleinhandel mit gebrannten Wassern sind nach Gastwirtschaftsgesetz bewilligungspflichtig. Die Zuständigkeit liegt beim Gemeinderat. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt:
Rechtliche Grundlagen: - Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung - Gastwirtschaftsgesetz Online-Dienste"Mit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Mörschwil anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen."
|