Das Betreibungsamt erfüllt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der zwangsweisen Eintreibung von Geldforderungen aufgrund des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Es führt die erforderlichen Register und gibt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen Auskünfte daraus.
Sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis 31. Juli sind Betreibungsferien und unsere Anordnungen werden erst danach versandt.

Möchten Sie eine betriebene Forderung bezahlen? Bitte rufen Sie uns an, damit wir Ihnen den Totalbetrag inkl. Zinsen und Betreibungskosten mitteilen können – 071 868 78 54.

Bankverbindung
Betreibungsamt Mörschwil, Postfach 90, 9402 Mörschwil
CH08 0900 0000 1949 6039 9

Zur Beseitigung eines Rechtsvorschlages wenden Sie sich bitte an:
Vermittlungsamt Rorschach, 071 844 22 30
Kreisgericht Rorschach, 058 229 98 00

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