Richtplan-Anpassung 2022, Mitwirkung und VernehmlassungDer Richtplan ist das Führungs- und Koordinationsinstrument der Regierung in der Raumplanung. Mit ihm werden Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons St. Gallen gesetzt und die zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung erforderlichen Tätigkeiten festgelegt. Gemäss Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700; abgekürzt RPG) ist der Bevölkerung Gelegenheit zu geben, bei der kantonalen Richtplanung mitzuwirken. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier. Anregungen sind bis Donnerstag, 30. Juni 2022 schriftlich mit kurzer Begründung an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zu richten.
Datum der Neuigkeit 16. Juni 2022
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