Ersatzwahlen für je ein Mitglied des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2021/2024Wahlvorschläge bis 30. Juni 2022 Am 25. September 2022 findet der 1. Wahlgang der Ersatzwahlen für je ein Mitglied des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission (für den Rest der Amtsdauer 2021/2024) statt. Wer bei den Ersatzwahlen als Mitglied des Gemeinderates oder der Geschäftsprüfungskommission kandidieren möchte, kann bis spätestens Donnerstag, 30. Juni 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Schulstrasse 3, Mörschwil, einen Wahlvorschlag einreichen. Sämtliche eingegangenen, gültigen Wahlvorschläge werden auf den Stimmzetteln für die Ersatzwahlen vom 25. September 2022 aufgeführt.
Unterlagen Die Gemeinderatskanzlei stellt ab 4. Mai 2022 die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge sowie die Zustimmungserklärung zur Verfügung. Für eine Bestellung der Formulare oder für weitere Auskünfte steht die Gemeinderatskanzlei (Telefon 071 868 78 69) gerne zur Verfügung.
2. Wahlgang am 27. November 2022 Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 27. November 2022, statt. Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang sind bis spätestens Donnerstag, 6. Oktober 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Beim 2. Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den 1. Wahlgang.
Datum der Neuigkeit 22. Apr. 2022
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