Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2021-2024
Wahlvorschläge bis 15. September 2022
Am 27. November 2022 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (für den Rest der Amtsdauer 2021/2024) statt.
Wer bei der Ersatzwahl als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission kandidieren möchte, kann bis spätestens Donnerstag, 15. September 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Schulstrasse 3, Mörschwil, einen Wahlvorschlag einreichen. Sämtliche eingegangenen, gültigen Wahlvorschläge werden auf dem Stimmzettel für die Ersatzwahl vom 27. November 2022 aufgeführt.
Unterlagen
Die Gemeinderatskanzlei stellt ab 20. Juli 2022 die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge sowie die Zustimmungserklärung zur Verfügung. Für eine Bestellung der Formulare oder für weitere Auskünfte steht die Gemeinderatskanzlei (Telefon 071 868 78 69) gerne zur Verfügung. Die Ortsparteien werden mit den Unterlagen bedient.
2. Wahlgang am 12. März 2023
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 12. März 2023 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 15. Dezember 2022, 17.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei Mörschwil einzureichen. Beim 2. Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den 1. Wahlgang.
Datum der Neuigkeit 14. Juli 2022