An- und Abmeldung, Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Das Einwohneramt ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.

An- und Abmeldungen sowie Adressänderungen innerhalb der Gemeinde müssen innert 14 Tagen erfolgen.

Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:

Anmeldung

Schweizer:innen:
• Heimatschein
• Heimatausweis für Wochenaufenthalter
• Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
• Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
• Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
• Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
• Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Ausländer:innen:
• Pass
• Ausländerausweis mit Abmeldungsstempel der bisherigen Wohngemeinde
• Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
• Eheschein (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
• Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
• Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Abmeldung
• Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
• Ausländer/innen: Ausländerausweis
• militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein


Wohnortwechsel elektronisch melden

Sie können in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über das Internet melden.

Rufen Sie auf der Webseite eportal.sg.ch die Plattform eUmzug auf. Alternativ geht auch www.eumzug.swiss . Dort können Sie die An- /Abmeldung in Ihrer heutigen und die An- /Abmeldung in Ihrer zukünftigen / bisherigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick
• Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
• Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
• Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
• Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.


eUmzug noch nicht in der ganzen Schweiz verfügbar

Die Plattform eUmzug ist noch im Aufbau begriffen. Daher bieten leider noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein.

Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

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