Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der Mörschwiler stimmberechtigten Bürger:innen. Sie findet jährlich Ende März in der Pfarrkirche Mörschwil statt.

Aufgaben

Die Bürgerversammlung beschliesst über:

  • die Gemeindeordnung
  • die Jahresrechnung
  • Voranschlag und Steuerfuss
  • einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen.
  • Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.
  • Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.
  • Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden
  • Geschäfte, die ihr durch die Gemeindeordnung oder durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.

Letzte Bürgerversammlungen

Datum Sitzung