Das Bestattungsamt unterstützt und berät die Hinterbliebenen bei einem Todesfall. Sämtliche administrative Aufgaben (von der Überführung bis zur Beisetzung auf dem Friedhof) werden durch das Bestattungsamt in Absprache mit den Hinterbliebenen übernommen und erledigt.

Bei Eintreten eines Todesfalls ist das Bestattungsamt von den Hinterbliebenen innert 3 Tagen zu kontaktieren. Während den Feiertagen und am Wochenende ist der Todesfall für die Überführung sofort dem Bestattungsinstitut Reimann (Tel. 071 245 99 11) mitzuteilen. Am nächsten Werktag ist der Todesfall dem Bestattungsamt für das restliche Administrative zu melden.


E-Mail: einwohneramt@moerschwil.ch (für Todesmeldungen seitens Heime, Spitäler etc.)
E-Mail: ramona.zuest@moerschwil.ch (für alle übrigen Anliegen)
 

Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, ist zuerst der Arzt (Hausarzt, -Stellvertreter oder Notarzt) beizuziehen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Die Bestattung hat frühestens 48 Stunden und spätestens 120 Stunden nach dem Tod zu erfolgen (Verlängerung bis 168 Stunden möglich). Für die kirchliche Bestattung haben sich die Angehörigen mit dem betreffenden Pfarramt direkt in Verbindung zu setzen.

  • Katholisches Pfarramt, Dr. Bernd Ruhe, Pfarreibeauftragter, 9402 Mörschwil, Tel. 071 866 12 65
  • Evangelisches Pfarramt, Pfarrer R. Poltera, St Gallerstr. 11, 9402 Mörschwil, Tel. 071 866 29 39

Bei Tod in einem Spital, Pflege- oder Altersheim erfolgt die Anzeige an das Zivilstandsamt durch die Spital- oder Heimleitung. Die Angehörigen erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Diese ist dem Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person vorzulegen.

Beim Bestattungsamt wird die Überführung sowie die Bestattungsart besprochen. Das Bestattungsamt Mörschwil arbeitet mit der Reimann Bestattungen AG, Lindenstrasse 27, Postfach 54, 9007 St. Gallen (Telefon 071 245 99 11) zusammen. Es besteht die Möglichkeit der Erd- oder Feuerbestattung. Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:

  • Erdbestattungsgrab für Erwachsene und Kinder
  • Urnen-Reihengrab
  • Urnenwand
  • Gemeinschaftsgrab

Bereits zu Lebzeiten kann ein Bestattungswunsch beim Bestattungsamt hinterlegt oder in einer letztwilligen Verfügung angebracht werden. Das Formular finden Sie hier zum Downloaden. 

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