Lärmsanierungsprojekte an der St. Gallerstrasse und Rorschacherstrasse

30. Mai 2025

Die St. Gallerstrasse und Rorschacherstrasse (Kantonsstrassen) verursachen wesentliche Lärmimmissionen. Bei mehreren Liegenschaften und Parzellen werden die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung überschritten. Der Kanton hat deshalb Lärmsanierungsprojekte ausgearbeitet.


Lärmsanierungsprojekt im Bereich der St. Gallerstrasse

Im Rahmen der Projektierung wurden verschiedene Lärmsanierungsmassnahmen untersucht und abgewogen. Als vorgezogene Massnahme erfolgte im Jahr 2022 in einem Teilbereich der Einbau eines lärmarmen Belags. Zudem erfolgte im Bereich der Unteren Waid kürzlich die Senkung der signalisierten Geschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h.

Im Rahmen des Sanierungsprojekts sollen entlang der St. Gallerstrasse zusätzlich lärmarme Beläge eingebaut werden. Bei vier Liegenschaften wird zudem der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft. Bei den übrigen Liegenschaften ist die Verhältnismässigkeit nicht gegeben, weshalb das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen bei den betroffenen Liegenschaften Antrag auf Erleichterung stellt.

 

Lärmsanierungsprojekt entlang der Rorschacherstrasse

Im Rahmen der Projektierung wurden verschiedene Lärmsanierungsmassnahmen untersucht und abgewogen. Im Bereich der Unteren Waid an der Rorschacherstrasse wird ein lärmarmer Belag eingebaut. Zudem erfolgte als vorgezogene Massnahme kürzlich die Senkung der signalisierten Geschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h. Auf der Rorschacherstrasse wurden 2013 (Gebiet Meggenhus) und 2016 (Gebiet Fahrn) auf zwei Abschnitten Testbeläge eingebaut.

Da sich weiterführende Massnahmen als unverhältnismässig oder nicht sinnvoll erweisen, stellt das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen als Strasseneigentümer Antrag auf Erleichterung. Als Ersatzmassnahme wird bei Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes bei einer Liegenschaft der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft.
 

Die Zuständigkeit für die beiden Lärmsanierungsprojekte obliegt dem Tiefbauamt des Kantons St. Gallen. Für die Gemeinde Mörschwil entstehen keine Kosten.

Die Bevölkerung ist zur Mitwirkung bei den Kantonsstrassenprojekten eingeladen.

Die Mitwirkung für die Lärmsanierungsprojekte startet am 02. Juni 2025 und dauert bis 03. Juli 2025. Weitere Informationen sowie die Unterlagen sind auf der Webseite des Kantons St. Gallen abrufbar.