Öffentliche Auflage von Einbürgerungsbeschlüssen
Ausgangslage
Der Einbürgerungsrat hat an der Sitzung vom 25. November 2025 das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Mörschwil erteilt an:
- Baietta, Ottavio Alfredo, geb. 09.05.1963, von Italien, Lantschenstrasse 21, Mörschwil
- Baietta, Sandra, geb. 20.12.1971, von Italien, Lantschenstrasse 21, Mörschwil
Auflagefrist
Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt gemäss Art. 20 ff. des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (BRG; sGS 121.1) während 30 Tagen, d.h. vom Montag, 19. Januar 2026 bis Dienstag, 17. Februar 2026, bei der Gemeinderatskanzlei, Büro 23, Schulstrasse 3, Mörschwil, zur Einsichtnahme auf. Einsicht nehmen kann, wer in der Politischen Gemeinde Mörschwil stimmberechtigt ist.
Einsprache
Gegen die Bürgerrechtserteilungen des Einbürgerungsrates an die vorstehend erwähnten Personen kann, wer in der Politischen Gemeinde Mörschwil stimmberechtigt ist, schriftlich und hinreichend begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat, Schulstrasse 3, 9402 Mörschwil, einzureichen. Die Einsprache hat die Voraussetzungen von Art. 24 ff. BRG zu erfüllen.
Der Einbürgerungsrat