Schätzungswesen / Schadensmeldung Gebäudeversicherung

Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherungsanstalt gegen Elementar- und Brandschäden versichert. Um die Versicherungswerte und zugleich die Steuerwerte festzulegen, wird jedes Grundstück mindestens alle 10 Jahre amtlich geschätzt. Dabei werden folgende Werte festgelegt:

  • Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
  • Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
  • Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem Steuerwert ist.

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:

  • Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
  • Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35 %) als Belastungsgrenze für Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen.

Ein Neubau oder eine bauliche Wertvermehrung muss unverzüglich nach der Vollendung schriftlich beim Grundbuchamt zur Schätzung angemeldet werden (Baukostenabrechnung beilegen). Geschieht dies nicht innert Monatsfrist nach Bauvollendung, kann das Grundbuchamt die Schätzung anordnen.

Bei Fragen steht Ihnen das Grundbuchamt Mörschwil gerne zur Verfügung. 
 

Gebäudeschaden

Haben Sie einen Schaden an Ihrer Liegenschaft festgestellt? Melden Sie diesen der Gebäudeversicherung.

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