Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der ärztlichen Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden. Für weitere Fragen (z.B. Grabmasse etc.) steht das Bestattungsamt den Angehörigen gerne zur Verfügung.

Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, ist zuerst der Arzt (Hausarzt, -Stellvertreter oder Notarzt) beizuziehen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Die Bestattung hat frühestens 48 Stunden und spätestens 120 Stunden nach dem Tod zu erfolgen (Verlängerung bis 168 Stunden möglich). Für die kirchliche Bestattung haben sich die Angehörigen mit dem betreffenden Pfarramt direkt in Verbindung zu setzen.

  • Katholisches Pfarramt, Dr. Bernd Ruhe, Pfarreibeauftragter, 9402 Mörschwil, Tel. 071 866 12 65
  • Evangelisches Pfarramt, Pfarrer R. Poltera, St Gallerstr. 11, 9402 Mörschwil, Tel. 071 866 29 39

Bei Tod in einem Spital, Pflege- oder Altersheim erfolgt die Anzeige an das Zivilstandsamt durch die Spital- oder Heimleitung. Die Angehörigen erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Diese ist dem Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person vorzulegen.

Beim Bestattungsamt wird die Überführung sowie die Bestattungsart besprochen. Das Bestattungsamt Mörschwil arbeitet mit der Reimann Bestattungen AG, Lindenstrasse 27, Postfach 54, 9007 St. Gallen (Telefon 071 245 99 11) zusammen. Es besteht die Möglichkeit der Erd- oder Feuerbestattung. Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:

  • Erdbestattungsgrab für Erwachsene und Kinder
  • Urnen-Reihengrab
  • Urnenwand
  • Gemeinschaftsgrab

Bereits zu Lebzeiten kann ein Bestattungswunsch beim Bestattungsamt hinterlegt oder in einer letztwilligen Verfügung angebracht werden. Das Formular finden Sie hier zum Downloaden. 

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