Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Rorschach
Für die Gemeinde Mörschwil ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Rorschach (KESB) zuständig.
Natürliche Personen handeln, sofern sie urteilsfähig und volljährig sind, als Rechtssubjekte im Rahmen der Rechtsordnung grundsätzlich selbständig. Diese Autonomie kann dann in Frage gestellt werden, wenn eine natürliche Person einen Schwächezustand (z.B. Demenz) aufweist, der ihr Wohl gefährdet, da sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch unzureichend besorgen kann. Hier sieht das Erwachsenenschutzrecht Instrumente vor, welche es ermöglichen, in solchen Situationen zum Wohl der betroffenen Person Lösungen zu finden, sofern der Schutz nicht anders gewährleistet werden kann. Eine bestehende Hilfs- und Schutzbedürftigkeit kann somit behoben, ausgeglichen oder gemildert werden.
Es wird unterschieden zwischen Massnahmen, die von der betroffenen Person selbst getroffen werden können und Massnahmen, die von Gesetzes wegen eintreten sowie behördlichen Massnahmen.
Sie ist für die Inkraftsetzung von Vorsorgeaufträgen zuständig.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region RorschachBreitenweg 5
Postfach 24
9403 Goldach
Tel. 058 228 32 00
info@kesb-rr.ch
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