Strompreise für das Jahr 2026

11. September 2025

Vorschriftsgemäss müssen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen jeweils bis spätestens 31. August ihre Tarife für das kommende Jahr der ElCom melden und publizieren.

Der Gemeinderat hat die ab 1. Januar 2026 gültigen Preise genehmigt. Das Preisblatt 2026 wird mit der Schlussrechnung 2025 allen Stromkunden zugestellt. Sie finden das entsprechende Preisblatt hier.

Netznutzung
Da die Netznutzungspreise der Vorliegernetze praktisch unverändert bleiben, gibt es bei den Netznutzungskosten der Elektrizitätsversorgung Mörschwil keinen Anpassungsbedarf. Die Senkung von 0.7 Rp/kWh sind auf die separate Ausweisung der Messkosten zurückzuführen.

Messwesen (Messkosten werden neu separat ausgewiesen)
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden die Kosten für das Messwesen aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und neu als eigene Tarifposition ausgewiesen. Mit dem neuen Messtarif werden die Messkosten der Kundschaft verursachergerecht weiterverrechnet.

Energie
Die Energietarife in der Grundversorgung werden um 0.2 Rp/kWh reduziert. Die Kosten aus der mehrjährigen Beschaffung sinken zwar, jedoch steigen die Kosten für die Ausgleichsenergie mit dem Ausbau der Photovoltaikanlagen im Versorgungsgebiet.

Abgaben
Bei den nicht beeinflussbaren gesetzlichen Abgaben verändern sich die Preise unterschiedlich.

Die Abgabe an die Swissgrid für die Systemdienstleistungen (SDL) sinkt von 0.55 Rp/kWh auf 0.27 Rp/kWh. Die Abgabe für die Stromreserve des Bundes erhöht sich von 0.23 Rp/kWh auf 0.41 Rp/kWh. Der Netzzuschlag gemäss Artikel 35 EnG (2.3 Rp/kWh) und die Abgabe an die Gemeinde (0.3 Rp/kWh) bleiben unverändert. Zusätzlich wurde der Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz neu eingeführt. Dieser beträgt 0.05 Rp/kWh. Mit diesem Betrag werden Netzverstärkungen, sowie die Stahl- und Aluminiumindustrie subventioniert.

Insgesamt ergeben sämtliche Anpassungen eine leichte Preissenkung von rund ca.  2 % gegenüber den Strompreisen 2025. Je nach Tarif und gewähltem Strommix fallen diese leicht unterschiedlich aus.

Rückliefertarif
Mit dem vom Volk angenommene Stromgesetz sollen die Einspeisevergütungen schweizweit harmonisiert werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, nicht die gesetzlichen Minimalvergütungen anzuwenden, sondern höhere Einspeisevergütung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten festzulegen. Trotzdem sinken die Einspeisevergütungen deutlich. Für die Übernahme der Herkunftsnachweise (HKN) vergütet die Elektrizitätsversorgung weiterhin 1 Rp/kWh. Die Details entnehmen Sie dem Rückliefertarif auf unserer Homepage unter der Rubrik Verwaltung/Publikationen/Tarife Elektrizitätsversorgung.

Preisvergleich ElCom
Die ElCom stellt Konsumentinnen und Konsumenten in Kürze sämtliche Elektrizitätstarife der Schweizer Versorgungsunternehmen auf ihrer Strompreis-Internetseite www.strompreis.elcom.admin.ch zum Vergleich zur Verfügung. Auf einer Karte können die Tarife der Gemeinden untereinander verglichen werden. Sogar Vergleiche einzelner Preiskomponenten sind möglich.


Für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Stromrechnung oder generell zum Thema Energieversorgung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 071 868 78 52, elektrizitaetsversorgung@moerschwil.ch).

 

Elektrizitätsversorgung Mörschwil