Trockenheit: grosse Waldbrandgefahr / Einschränkung Gemeingebrauch bei Wasserentnahmen

2. Juli 2026

Grosse Waldbrandgefahr: Feuern im Wald verboten! 

Die Gefahr von grossflächigen Waldbränden im Kanton St.Gallen ist sehr hoch. Ab Freitag, 3. Juli 2026, 0 Uhr, gilt deshalb auf dem gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage. 

Umgang mit Feuer im Wald

  • Machen Sie keine Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald. Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein. 
  • Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ist in Wald und Waldesnähe verboten. 
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im ganzen Kantonsgebiet verboten. 
  • Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

 

Trockenheit

Der Fachstab Trockenheit hat am 23. Juni 2026 eine aktuelle Lagebeurteilung gemacht. Die Gefahr durch Trockenheit im Kanton St.Gallen nimmt rasch zu. Die bereits tiefen Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasser sinken weiter, die Wassertemperaturen sind vielerorts bereits jetzt hoch. Der Kanton schränkt deshalb den Gemeingebrauch von Wasser ein. Die Einschränkung tritt ab 23. Juni 2026 ein und gilt bis auf Widerruf. Im Wald ist zudem grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten.

Per Allgemeinverfügung wird der Gemeingebrauch von öffentlichen Oberflächengewässern im gesamten Kanton eingeschränkt. Das heisst, dass Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Unter Gemeingebrauch fallen nach Art. 6 Abs. 2 des kantonalen Gewässernutzungsgesetzes (GNG) Wasserbezüge für den häuslichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigengebrauch bis zu 50 Litern je Minute. Vom Verbot ausgenommen werden der Bodensee, Walensee und Zürichsee; der Alpenrhein, der Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans, der Rheintaler und Werdenberger Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.

 

Privater Wasserverbrauch

  • Verwenden Sie Wasser sparsam!  
  • Verbot von Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im gesamten Kanton St.Gallen (ausser oben genannte Ausnahmen). 
  • Die Gemeinden sind zuständig für die Vollzugskontrolle der Allgemeinverfügung. 
  • Die Sicherstellung der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung ist eine wichtige Aufgabe, welche von den politischen Gemeinden oder von Korporationen und Ortsgemeinden wahrgenommen wird. Informieren Sie sich bei Ihrer Trinkwasserversorgung vor Ort bzgl. Wasserqualität und Wasserdargebot.

Wasserentnahmen Landwirtschaft  

  • Sparsamer Umgang mit Wasser!  
  • Verbot von Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im gesamten Kanton St.Gallen (ausser oben genannte Ausnahmen). 
  • Bewässern nur in verdunstungsarmen Zeiten (ausgenommen Neupflanzungen). 
  • Keine Wiese und kein Mais (ausgenommen Saatmais) bewässern.

 

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantons St. Gallen zu entnehmen. 

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