Die Bewilligungspflicht für Tombola-/ Lottoveranstaltungen ergibt sich aus dem Gesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten bzw. aus der entsprechenden Vollzugsverordnung.

Für die Durchführung von Tombola-/ Lottoveranstaltungen ist das Bewilligungsgesuch mindestens 4 Wochen vor dem Anlass der Gemeinderatskanzlei Mörschwil einzureichen.

Die Unterlagen sowie das Merkblatt zur Tombola-/Lottoveranstaltung finden Sie hier: 
Mörschwil - Tombola-/Lottoveranstaltung (moerschwil.ch)

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